In Bayern ist eine Gemeinde per Gesetz dazu verpflichtet eine Feuerwehr aufzustellen und zu unterhalten. Nach außen repräsentiert sich eine freiwillige Feuerwehr deshalb als eine Organisation der Gemeinde.
Allerdings haben Sie sich sicherlich auch schon mal gefragt, warum die Feuerwehr das Grillfest veranstaltet oder Ausflüge unternimmt, obwohl sie doch eigentlich andere Aufgaben hat. Genau genommen besteht eine Freiwillige Feuerwehr in Bayern in der Regel aus zwei Teilen. Einerseits ist die Freiwillige Feuerwehr als so genannte „gemeindliche“ Feuerwehr, als Organ der Gemeinde tätig und andererseits wird die Bezeichnung „Freiwillige Feuerwehr“ auch für den Feuerwehrverein genutzt.
Für die Organisation des Feuerwehrvereins zeigt sich die geschäftsführende Vorstandschaft verantwortlich. Der Vorsitzende wird unterstützt von dem stellv. Vorsitzenden, Kommandanten, stellv. Kommandanten, Schriftführer, Kassenwart, stellv. Kassenwart, Gerätewarte, Jugendwart und den Beisitzern. Dieser Personenkreis ergibt die Vorstandschaft, welche regelmäßig zusammentritt und gemeinsam über Vereinsangelegenheiten befindet und organisiert.
Gegründet wurde der Verein im Jahr 1900. Zu den Mitgliedern zählen aktuell 44 Bürgerinnen und Bürger im Feuerwehrverein.
Zu dem Verein gehören auch die Jugendlichen und Aktiven der Wehr.
Hauptaufgaben des Feuerwehrverein
Unterstützen der Freiwilligen Feuerwehr Labersricht als gemeindliche Einrichtung
Sorge für die Werbung und den Nachwuchs an Kräften
Durchführung von Veranstaltungen im Feuerwehrbereich
Repräsentation der Feuerwehr einschließlich der Traditionspflege
Kameradschaftspflege
Ehrenmitglieder ernennen
Unser Feuerwehrverein finanziert sich ausschließlich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und durch die Beiträge fördernder Mitglieder. Falls sie uns auch unterstützen möchten nehmen sie gerne Kontakt mit unserem Vorstand auf.
Ehemalige Feuerwehrdienstleistende (passive Mitglieder)
Mitglieder der Jugendfeuerwehr
Personen, die aus dem aktiven Feuerwehrdienst ausscheiden, werden passive Mitglieder, wenn sie nicht aus dem Verein austreten. Auch Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein, insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen.
Zu Ehrenmitgliedern können Personen ernannt werden, die sich als Feuerwehrdienstleistende oder auf sonstige Weise um das Feuerwehrwesen besondere Verdienste erworben haben.
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